AGBs

 

 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZER

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer gemäß den Empfehlungen des BDÜ (Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.):

 

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

 

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

 

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

 

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

 

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

(1) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

 

(2) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

 

 

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

 

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

 

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

 

(3) Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftragsgeber dem Übersetzer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat.

 

(4) Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen.

 

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine Vereinbarung getroffen wurde.

 

 

5. Haftung

 

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

 

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

 

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

 

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

 

6. Berufsgeheimnis

 

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

 

7. Mitwirkung Dritter

 

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

 

 

8. Vergütung

 

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

 

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

 

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit

angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

 

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

 

10. Rücktrittsrecht

 

Es besteht kein Widerrufsrecht für den Auftraggeber.

 

 

11. Anwendbares Recht

 

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen

Niederlassung.

 

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

 

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

12. Salvatorische Klausel

 

Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

13. Änderungen und Ergänzungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.



 

 

 

 

 

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